Ratgeber Reiseapotheke: Medikamente, Vorschriften und Co.

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Wer verreist, sollte auf eine gut sortierte Reiseapotheke auf keinen Fall verzichten. Sie verhindert so manche böse Überraschung, denn nicht immer gibt es am Zielort eine Apotheke. Außerdem sind die gewohnten Medikamente nicht in allen Ländern erhältlich. Doch was muss beim Packen der Reiseapotheke eigentlich beachtet werden?

Diese Medikamente und Utensilien sind ein Muss

Unverzichtbar sind all jene Arzneimittel, die regelmäßig gebraucht und vom Arzt verschrieben werden. Hierbei ist vor allem auf eine ausreichende Menge zu achten. Mindestens genauso wichtig sind Pflaster, Verbandmaterial und ein Mittel zur Wunddesinfektion.

Beim Zusammenstellen des Verbandmaterials ist darauf zu achten, dass nicht nur Mullbinden und Klebeband enthalten sind, sondern auch sterile Kompressen, ein Desinfektionsmittel für die Hände, Einmalhandschuhe und ein Dreieckstuch. Unbedingt auch an eine Schere, an einige Sicherheitsnadeln und an eine Pinzette denken!

Jetzt fehlen noch die Medikamente gegen typische (Reise-)Beschwerden: ein gut verträgliches Schmerz- und Fiebermittel, Präparate gegen Durchfall, Verstopfung, Übelkeit und Sodbrennen, Medikamente gegen Allergien, Prellungen und Zerrungen sowie Mittel gegen Erkältungsbeschwerden wie Schnupfen, Husten und Halsweh.

Gegen die sogenannte Reiseübelkeit helfen verschiedene Kaugummipräparate. Je nach Reiseziel sollte auch eine Zeckenzange beziehungsweise Zeckenkarte nicht fehlen. Ganz wichtig in Gebieten mit einem erhöhten Risiko für Gelbfieber, Malaria oder Dengue-Fieber: ein Insekten abweisendes Mittel (Repellent).

Wer unter empfindlichen Augen leidet, sollte zudem an die Sonnenbrille denken und zum anderen ein Mittel gegen Bindehautentzündung einpacken. Die Augen werden gerade am Meer (durch Sand, Salz und Wind) und in den Bergen (durch die Sonneneinstrahlung) stark strapaziert. Zum Schluss noch ein Fieberthermometer sowie Präparate gegen Insektenstiche und Sonnenbrand, und schon ist die Reiseapotheke gepackt.

Wer vor der Abreise nicht die Zeit hat, alle Medikamente und Utensilien einzeln zu besorgen, hat mittlerweile auch die Möglichkeit, ein komplettes Reiseapotheken-Set zu kaufen. Solche lassen sich einfach online in der Shop Apotheke bestellen. Eventuelle weitere Arzneimittel können dann ganz nach individuellem Bedarf eingepackt werden.

Kann ich meine Medikamente auch im Ausland kaufen?

Wer innerhalb der EU ein Medikament in einer seriösen Apotheke kauft, muss in der Regel keine Angst vor Fälschungen haben. Abgeraten wird jedoch vom Medikamentenkauf bei sogenannten “fliegenden Händlern”, die vermeintliche Arzneimittel oft zu wahren Dumping-Preisen anbieten. Hier handelt es sich in den meisten Fällen um Betrug.

Trotzdem ist der Gang in eine ausländische Apotheke nicht ganz unproblematisch, denn Medikamente, die bei uns seit Jahren bekannt und im Umlauf sind, tragen im Ausland oft einen ganz anderen Namen. Und auch bei einem ähnlich klingenden Namen ist nicht sichergestellt, dass es sich um die gleiche oder eine zumindest ähnliche Zusammensetzung handelt.

Gesundheitsrisiken und veränderte Wirkungsweisen sind aus diesem Grund nicht auszuschließen. Daher empfehlen Experten, für Auslandsreisen lieber eine Reiseapotheke zusammenzustellen.

Wer im Urlaub verschreibungspflichtige Medikamente braucht, aber keinen großen Arzneimittelvorrat mitführen und ein deutsches Kassenrezept im EU-Ausland einlösen will, muss in den meisten Fällen aber keine Probleme fürchten. Möglich macht dies die sogenannte Patientenmobilitätsrichtlinie. Allerdings muss das Präparat zunächst einmal vor Ort voll gezahlt werden. Nach der Rückkehr kann bei der Krankenkasse in Deutschland dann die Erstattung beantragt werden.

Was aber ist mit Medikamenten außerhalb Europas? Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn gerade im südostasiatischen Raum sind viele Fälschungen im Umlauf. Diese können – im schlimmsten Fall – fatale Folgen haben. Für einen Laien ist es zudem kaum möglich, eine Fälschung zu erkennen.

Wohin mit der Reiseapotheke?

Bei Flugreisen stellt sich immer wieder die Frage: wohin mit den Medikamenten? Griffbereit ins Handgepäck oder lieber in den aufzugebenden Koffer, um mögliche Missverständnisse und Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden?

Der Transport im Aufgabegepäck ist normalerweise kein Problem, da die Temperaturen im Frachtraum moderner Flugzeuge nicht unter 0,0 Grad Celsius fallen. Somit überstehen selbst empfindliche Medikamente den Flug unbeschadet. Allerdings sollten gerade lebenswichtige und regelmäßig benötigte Arzneimittel besser im Handgepäck verstaut werden, denn es kann immer passieren, dass ein Koffer verloren geht oder es zu erheblichen Flugverspätungen kommt.

Idealerweise sollte der Medikamentenvorrat im Handgepäck für etwa eine Woche ausreichen. Bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten in fester Form, also bei Tabletten oder Kapseln, ist die Sachlage ohnehin eindeutig: Sie dürfen problemlos im Handgepäck verstaut werden. Es spricht also nichts dagegen, die klassische Kopfschmerztablette in der Handtasche unterzubringen.

Bei nicht-verschreibungspflichtigen, flüssigen Medikamenten sieht das Ganze jedoch schon anders aus, sofern sie nicht unmittelbar während des Fluges benötigt werden und eine Höchstgrenze von 100 Millilitern überschreiten. Sie gehören in diesem Fall ins Aufgabegepäck: der Hustensaft ebenso wie die große Tube Salbe.

Dabei ist natürlich wichtig, dass Behälter aus Glas besonders bruchsicher und vorsichtig im Koffer verstaut werden. Was aber ist mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Handgepäck? Die Mitnahme ist oft mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden.

Diese Bestimmungen müssen beim Reisen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten beachtet werden

Verschreibungspflichtige Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, dürfen sowohl in fester als auch in flüssiger Form ins Handgepäck. Allerdings wird dafür bei der Sicherheitskontrolle ein spezieller Nachweis verlangt.

Diesen Nachweis stellt der Hausarzt vor der Reise in englischer Sprache aus. Das Attest führt alle benötigten Medikamente und Utensilien (beispielsweise Spritzen) auf und muss griffbereit mitgeführt sowie auf Verlangen vorgezeigt werden. Wichtig ist, dass der Nachweis die Unterschrift und den Stempel des Arztes enthält.

Ein Sonderfall sind Beruhigungsmittel und Psychopharmaka, denn sie gelten in manchen Ländern – vor allem in Asien – als Drogen. Singapur verlangt beispielsweise für die Einfuhr eine Genehmigung, auch wenn es sich dabei um Medikamente nur für den Eigenbedarf handelt.

Da die entsprechenden Richtlinien aber von Land zu Land variieren, sollten Reisende sich unbedingt rechtzeitig informieren. Wer die Vorschriften missachtet, muss in vielen Ländern mit empfindlichen Strafen rechnen.

Eine grobe Unterscheidung gibt es zwischen Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Wie der Zoll auf seiner Homepage mitteilt, darf beispielsweise die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln (beispielsweise Morphinen) auf Reisen innerhalb der EU und mit einer Reisedauer von höchstens 30 Tagen erfolgen, sofern eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt, die vom behandelnden Arzt ausgefüllt und von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigt wurde.

Da es außerhalb der EU jedoch keine einheitlichen Bestimmungen gibt, müssen die Vorschriften der einzelnen Länder beachtet werden. Diese können bei den diplomatischen Vertretungen erfragt werden.

Hinweis: Der Text wurde vom Kooperationspartner verfasst.

2 Gedanken zu „Ratgeber Reiseapotheke: Medikamente, Vorschriften und Co.“

  1. Bevor wir in den Urlaub fahren, gehe ich nochmals bei uns in der Apotheke vorbei und nehme das nötigste mit. Für Kinder sind Schmerzmittel, fiebersenkendes Mittel und etwas gegen den Magen wichtig. Für mich selber darf Ibuprofen und Aspirin nicht fehlen, sowie Verbandszeugs und Wundpflaster, am besten wasserdichte, falls man doch noch ins Wasser geht im Urlaub.

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